Energieausweis

Energieausweis Haus Wohnung

Seit 2012 ist der Energieausweis mit wenigen Ausnahmen beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien Pflicht. Das Vorlegen des EA schützt den Käufer oder Mieter vor unerwarteten Kosten, es dient aber auch dem Verkäufer oder Vermieter zur Dokumentation und der Vermeidung von rechtlichen Problemen oder gar Rückforderungen. Wir beschaffen bei Bedarf alle notwendigen Informationen und leiten sie an einen Energieausweisersteller weiter, der zeitnah und günstig einen EA für Ihre Liegenschaft erstellt. So kann eine Vermarktung ohne Verzögerung beginnen.

IMMOBILIENERTRAGSSTEUER

Die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) betrifft die Veräußerung von privaten Grundstücken. Als Grundstück gilt in der diesbezüglichen Rechtsprechung Grund und Boden, Gebäude (inklusive Eigentumswohnungen) und grundstücksgleiche Rechte wie zum Beispiel Baurechte. Gerne informieren wir Sie über diese gewinnabhängige Steuer und ihre Ausnahmenregelungen. Bei sehr komplexen Verhältnissen arbeiten wir mit einer kompetenten Steuerberatungskanzlei zusammen und klären Sie über den für Sie wesentlichen Sachverhalt auf.

Gewerbeordnung Immobilientreuhänder

Die Gewerbeordnung für Immobilientreuhänder umfasst die Tätigkeitsbereiche für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger. Hier werden die Voraussetzungen unter denen das Gewerbe betrieben werden darf festgelegt, dazu zählen zum Beispiel im

Fall der Immobilienmakler der Befähigungsnachweis für reglementierte Gewerbe und die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Verordnung für Immobilienmakler

Wie jedes reglementierte Gewerbe unterliegt auch das Gewerbe der Immobilientreuhänder bzw. Immobilienmakler strengen Richtlinien. Diese bilden den Rahmen für einen fairen Geschäftsgebrauch und regeln unter anderem den Konsumentenschutz, die Höchstbeträge für Provisionen und allgemeine Ausübungsvorschriften. Grundlage bilden die Gewerbeordnung und das Maklergesetz.

Vermittlungsaufträge

Wer eine Immobilie professionell über einen Makler verkaufen lassen möchte, setzt sich oft mit der Frage auseinander, was einen Alleinvermittlungsauftrag von einem schlichten Vermittlungsauftrag unterscheidet und worin die jeweiligen Vor- und Nachteile bestehen. Die bedeutendsten Unterschiede finden Sie in diesem Dokument aufgelistet.

Nebenkostenübersicht

Jede Immobilientransaktion bringt Nebenkosten mit sich. Für den Käufer handelt es sich hierbei zumeist um ca. 6-10% des Kaufpreises. Für den Verkäufer ist die Summe der Nebenkosten stark abhängig von unterschiedlichen (u.a. steuerlichen) Faktoren. Dieses Dokument bietet einen Überblick über die gängigsten Nebenkosten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.

Bauordnung NÖ

Die niederösterreichische Bauordnung gilt in NÖ überall dort, wo es keine abweichenden Bestimmungen gibt. 

Sie gibt Auskunft über das Baurecht und die Bedingungen für Bauplätze, Bauvorhaben, Bauausführungen, Bewilligungen und Abgaben. Wer Bauherr sein möchte oder Zu- und Umbau plant, muss die aktuell geltenden Bauvorschriften der jeweiligen Gemeinde berücksichtigen.

Maklergesetz

Das Maklergesetz beinhaltet eine Vielzahl an Bestimmungen rund um das Verhältnis zwischen Immobilienmakler und Auftraggeber(n). Neben Begriffserklärungen findet man  hier die wichtigsten Gesetze rund um die Tätigkeit des Maklers. Als insbesondere bedeutsam anzusehen sind hierbei unterschiedliche Vertragsvereinbarungen, die Provisionsregelung, Rechte und Pflichten aller Parteien und die Ausübung der Doppelmaklerschaft.

Standesregeln für Immobilienmakler

Makler Immobilienmakler

Die besonderen Standesregeln für Immobilienmakler wurden von der Wirtschaftskammer Österreich herausgegeben. Sie dienen dazu, Qualität und Transparenz zu erhalten und ergänzen die Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten insbesondere um die Aus- und Fortbildungsverpflichtung, die Verhaltensregeln gegenüber Auftraggebern und Kollegen sowie Richtlinien für Gemeinschaftsgeschäfte.